Allgemeine Lieferbedingungen

1. 

Allgemeines

        

Diese allgemeinen Lieferbedingungen sind verbindlich, es sei denn, zwischen den Parteien wurde schriftlich etwas anderes vereinbart. Sie gelten auch für alle zukünftigen Verträge, Lieferungen, Angebote und sonstige Leistungen, auch wenn sie im Einzelfall nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als vereinbart. Bedingungen des Käufers verpflichten den Verkäufer auch dann nicht, wenn ihnen nicht nochmals nach Eingang ausdrücklich widersprochen wird.

1.1  

Angebote bedürfen der Bestätigung durch Bültmann.

1.2

Technische Daten einschließlich Angaben hinsichtlich Gewicht, Leistung, Eigenschaft, Betriebskosten etc. sind nur annähernd, es sei denn, sie werden in einem Vertrag ausdrücklich als endgültig und verbindlich bezeichnet.

An Angeboten, Zeichnungen und sonstigen technischen Informationen behält sich Bültmann Eigentums- und Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

1.3

Bültmann hat das Recht Teillieferung durchzuführen oder Teilleistungen zu erbringen.

2.

Lieferumfang

2.1

Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung Bültmanns maßgebend.

2.2

Der Liefergegenstand ist nach den europäischen DIN, VDO Normen und Regelwerken konstruiert die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung in Kraft sind.

2.3

Wenn vereinbart worden ist, dass Lieferungen oder Leistungen Standardbedingungen wie Ab Werk, FOB, CIF etc. unterliegen, dann sollen diese nach den INCOTERMS 2000 der Internationalen Handelskammer, Paris, verstanden werden.

2.4

Verpackungsmaterial wird nicht zurückgenommen.

3.

Preis und Zahlung

3.1

Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung Ab Werk Bültmann ausschließlich Verpackung, Fracht und damit zusammenhängender Kosten und ausschließlich Montage. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.

3.2

Alle Steuern, Gebühren, Zölle oder sonstige Abgaben, die außerhalb Deutschlands entstehen oder erhoben werden, gehen zu Lasten des Bestellers oder müssen Bültmann erstattet werden, soweit Bültmann für sie herangezogen wird.

3.3

Zahlungen sind ausschließlich netto auf Bültmanns Bankkonto zu den Terminen zu leisten, welche in dem Vertrag vereinbart wurden.

3.4

Der Besteller ist nicht zur Aufrechnung oder zur Zurückhaltung von fälligen Zahlungen berechtigt es sei denn, die Ansprüche des Bestellers sind von Bültmann unbestritten oder durch endgültiges Gerichtsurteil anerkannt.

3.5

Wenn nicht anderweitig vereinbart, sind Zahlungen netto innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungserhalt zu leisten.

3.6

Falls der Besteller sich nicht an die Zahlungsbedingungen hält oder falls sich eine wesentliche Verschlechterung in seinen geschäftlichen Verhältnissen ergibt oder falls er Zahlungen anhält, ist Bültmann berechtigt, ihre Leistung zu verweigern, weitere Lieferungen von Vorauszahlungen oder dem Erhalt von Zahlungssicherheiten abhängig zu machen, Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung zu stellen oder von dem Vertrag zurückzutreten. Eine Haftung Bültmanns gegenüber dem Besteller wegen Folgeschäden, die dadurch verursacht werden, ist gemäß § 6 ausgeschlossen.

Wird in den vorerwähnten Fällen die Lieferung durch Bültmann – nach deren Wahl – gleichwohl durchgeführt, so ist Bültmann berechtigt, etwaige, durch die Umstände verursachten zusätzlichen Kosten, wie z. B. Kosten für Luftfracht, Beschleunigungsmaßnahmen durch Sonderschichten, Stillstandszeiten seines Personals oder der Fabrikation gesondert in Rechnung zu stellen.

3.7

Im Falle des Zahlungsverzuges des Bestellers werden alle offenstehenden, auch die noch nicht fälligen oder gestundeten Forderungen sofort zur Zahlung fällig. Zahlungen werden stets zur Begleichung des ältesten fälligen Schuldposten, in der Reihenfolge Kosten, Zinsen und Hauptforderung verwendet.

3.8

Tritt der Besteller unberechtigt vom Vertrag zurück, so ist er verpflichtet, 30 % des Bruttoverkaufspreises als pauschalierten Schadensersatz zu bezahlen, es sei denn, er kann nachweisen, dass ein Schaden gar nicht oder wesentlich geringer entstanden ist. Die Geltendmachung eines höheren Schadens gegen entsprechenden Nachweis behält sich Bültmann ausdrücklich vor.

4.

Eigentumsvorbehalt und Gefahrenübergang

Das Eigentum am Liefergegenstand verbleibt bei Bültmann bis alle Zahlungen unter oder im Zusammenhang mit dem Vertrag vom Besteller geleistet wurden. Der Besteller darf den Liefergegenstand weder belasten noch seine Belastung veranlassen. Auf Anfrage wird der Besteller Bültmann nachweisen, dass weder Pfandrechte noch andere Belastungen auf dem Eigentum lasten.

Bei schwerwiegendem Vertragsbruch, z. B. bei Zahlungsverzug, ist Bültmann nach rechtzeitiger vorheriger Aufforderung berechtigt, Herausgabe des Liefergegenstandes zu verlangen und der Besteller ist hierzu verpflichtet.

5.

Lieferzeit

Die Lieferfrist beginnt mit dem Erhalt der Auftragsbestätigung durch den Besteller sowie mit Erhalt der vereinbarten Anzahlung durch Bültmann, vorausgesetzt, dass alle Informationen einschließlich Lizenzen und Genehmigungen, welche vom Besteller beizubringen sind, bei Bültmann eingegangen sind.

Die Lieferzeit gilt als erfüllt, wenn dem Besteller zum Zeitpunkt der Lieferung mitgeteilt wurde, dass die Ware versandbereit ist.

Die Lieferzeit wird angemessen verlängert im Fall von Streiks, Aussperrungen oder allen unvorhergesehenen Umständen, die außerhalb des Einflussbereichs von Bültmann liegen, soweit solche Umstände die Lieferzeit der Ware erheblich beeinflussen.

Erwächst dem Besteller wegen eines Verzuges, der auf Verschulden von Bültmann beruht, ein Schaden, so ist er nach erfolgloser schriftlicher und angemessener Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung unter Ausschluss weiterer Ansprüche berechtigt, Schadensersatz von 0,5 % pro volle Woche des Verzugs zu verlangen, maximal 5 % des Wertes desjenigen Artikels, der aufgrund des Verzugs nicht innerhalb der vereinbarten Zeit kommerziell benutzt werden kann.

6.

Gewährleistung

Bültmann gewährleistet, dass die Produkte frei von Material-, Konstruktions- und Herstellungsfehlern sind, vorausgesetzt, dass etwaige Mängel innerhalb von 12 Monaten ab Lieferdatum Bültmann gemeldet werden.

Bültmann wird nach ihrem Ermessen kostenlos alle diejenigen Artikel, welche ungeeignet für den vereinbarten Zweck sind oder ernsthaft den vereinbarten Zweck beeinträchtigen, nach ihrer Wahl kostenlos reparieren oder Ab Werk umtauschen.

Die Gewährleistung entfällt ersatzlos bei folgenden Tatbeständen:

  • Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung des Produktes durch den Besteller
  • Mangelhafte Montage oder Gebrauch des Produktes entgegen den technischen - oder Sicherheitsstandards, die in dem Land, in welchem das Produkt gebraucht wird, gültig sind
  • Natürliche Abnutzung
  • Höhere Gewalt oder Gründe außerhalb Bültmanns Kontrolle

Keinesfalls ist Bültmann für Folgeschäden haftbar, wie z. B. entgangener Gewinn, entgangene Geschäftsmöglichkeiten, Verlust von Produkt oder Produktion.

7.

Haftung

Bültmann haftet nicht für Schadensersatzansprüche oder vertragliche oder gesetzliche Ansprüche, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich vereinbart.

Haftungsausschlüsse finden keine Anwendung, wenn grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens der Organe Bültmanns vorliegen und in den Fällen, in denen eine Produkthaftpflicht für Körperverletzung oder Sachschäden an privat benutzten Objekten besteht, die auf Fehlern oder Mängeln der gelieferten Güter beruhen.

Gegenüber dem Käufer akzeptiert Bültmann jedoch insoweit eine Haftung hierfür, als solche Schäden unter der bestehenden Bültmann-Haftpflichtversicherung in Betrag und Umfang gedeckt sind.

8.

Anwendbares Recht/Gerichtsstand

Gerichtsstand soll Hagen/Westfalen, Deutschland sein.

Der Vertrag unterliegt deutschem Recht.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen oder sollte ein wesentlicher Teil dieser allgemeinen Lieferbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein oder werden, oder lückenhaft sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

 


BÜLTMANN; Postfach 14 07; D-58805 Neuenrade; Telefon +49 23 94 18-0; Telefax +49 23 94 18-1 71; info@bueltmann.com